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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie ist die Provision bei Abschluß eines Mietvertrages?

Bei der GEWOBA zahlen Sie keine Provison.

Wie hoch ist die Kaution?

Die Kaution beträgt 2 Monatsmieten ohne Betriebskosten. Sie kann per Überweisung oder im Lastschrifteinzugsverfahren geleistet werden. Grundsätzlich kann eine Kaution auch in Raten gezahlt werden. Alternativ akzeptieren wir auch Kautionsbürgschaften. Anbieter von Kautionsbürgschaften sind z.B

  • die DEUTSCHE KAUTIONSKASSE (Moneyfix)
  • www.kautionskasse.de

Viele andere Versicherungen bieten Kautionen in Form von Bürgschaften an. Der Unterschied ist, dass nicht die Kaution selbst hinterlegt wird, sondern lediglich die Kautionshöhe als Bürgschaft abgesichert wird.

Gerne beraten wir Sie welche Variante für Sie zutreffend ist, und führen im Badarfsfall auch gerne das Antragsverfahren für die Kautionsbürgschaft mit Ihnen durch.

Wie lang ist die Kündigungsfrist für meinen Mietvertrag?

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Wenn die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats bei uns eingeht zählt der Monat des Eingangs noch mit. Geht die Kündigung erst nach Ablauf von 3 Werktagen bei uns ein, so zählt der Monat in dem die Kündigung eingeht nicht mit.

Beispiel: Die Kündigung geht bei uns am 03.06.2023 ein. Das Kündigungsdatum ist dann zum 31.08.2023.
Die Kündigung geht bei uns am 05.06.2023 ein. Das Kündigungsdatum ist dann zum 31.09.2023.

Bitte beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss.

Wo bekomme ich eine Mietbescheinigung?

Mietbescheinigungen können wir Ihnen jederzeit aus unserem EDV System erstellen und zuschicken. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Kundenberater oder an die Zentrale. Tel: 04921 9153-0. Natürlich können Sie diese Bescheinigung auch während unserer Öffnungszeiten bekommen.

Im Mietvertrag steht das die Wohnung "unrenoviert und untapeziert" übergeben wurde. Was bedeutet das?

Bei der GEWOBA mieten Sie die Wohnungen grundsätzlich unrenoviert und untapeziert an, es sei denn, es ist anders angegeben. Auch wenn die Wohnung tapeziert ist bedeutet das für Sie das Sie die Wohnung nicht renoviert zurückgeben müssen. Das hat für Sie einen grundlegenden Vorteil: Sie renovieren die Wohnung am Anfang der Mietzeit nach Ihrem persönlichen Geschmack und müssen nicht am Ende der Mietzeit Geld und Zeit investieren. Es kann jedoch erforderlich sein, das Sie die Tapeten und die eingebrachten Bodenbeläge, sowie individuelle Einbauten entfernen müssen. Dieses wird aber bei der Vorabnahme mit Ihrem Kundenberater besprochen.

Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?

Mit Ihrer monatlichen Miete zahlen Sie üblicherweise Vorauszahlungen für die allgemeinen Betriebskosten (und ggf. Heizkosten).
Hierüber bekommen Sie von uns jeweils im zweiten Halbjahr des Folgejahres eine Betriebskostenabrechnung zugesandt.

Sofern das Jobcenter (oder ein öffentlicher Leistungsträger) für Ihre Mietzahlung aufkommt, reichen Sie die Abrechnung bitte bei Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in ein.
 

Wie kann ich die GEWOBA Emden erreichen?

Wir sind für Sie da!
Telefon: 04921-91530
E-Mail: info@gewoba-emden.de

An der Bonnesse 17
26725 Emden

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

Telefon für technische Notfälle (ausserhalb der Geschäftszeiten): 04921-915350

Für ein persönliches Gespräch mit Ihrer Kundenbetreuung vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Was mache ich bei Problemen in der Hausgemeinschaft?

Es handelt sich um Verstöße gegen die Hausordnung (z.B. Nicht-Einhalten der Ruhezeiten)?
Zunächst empfehlen wir Ihnen, den/die Nachbarn/in freundlich auf die Störung aufmerksam zu machen. In den häufigsten Fällen hilft bereits die direkte Ansprache und ermöglicht weiterhin ein friedliches Zusammenleben innerhalb des Hauses.
Falls es dennoch zu anhaltenden Störungen kommt, protokollieren Sie bitte, was genau sich ereignet hat. Geben Sie bei Ruhestörung unbedingt auch Datum und Uhrzeit an und unterzeichnen Sie Ihr Protokoll bzw. lassen es auch von Zeugen unterzeichnen.
Gern können wir Ihnen auch ein vorgefertigtes Lärmprotokoll zusenden.

Es handelt sich um Probleme mit Nachbarn?
Bei privaten Auseinandersetzungen können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Privat-Eigentums, sowie z.B. Bedrohungen durch Nachbarn, wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei.

Wie kann ich Sperrmüll entsorgen?

Für die kostenlose Abholung von Sperrmüll ist der BEE (Bau- und Entsorgungsbetrieb Emden) zuständig.

Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll nicht an den Straßenrand oder in die Gemeinschaftsflächen, bis zum Vorabend des Termins der Abholung durch den BEE. 
Widerrechtlich abgestellter Sperrmüll wird kostenpflichtig entsorgt und auf alle Mieterinnen und Mieter umgelegt.

Jeder Haushalt in Emden kann Sperrmüll bis zu 4 m³ nach vorheriger Anmeldung abholen lassen. Hierfür rufen Sie den EBB unter 04921 / 87-5087, (Mo-Fr: 8-13 Uhr) an oder benutzen Sie dafür das Onlineformular. 

Link zur Online-Sperrmüllanmeldung